Allgemeine Geschäftsbedingungen der QUNIQ Dienstleistungen GbR, Kleewiesen 6, 71397 Leutenbach – Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der QUNIQ Dienstleistungen GbR (nachfolgend „QUNIQ“ oder „wir“) in den Bereichen Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst, Entrümpelung und Kleinreparaturen.
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Anfragen über unsere Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers und gegebenenfalls einer Besichtigung erstellen wir ein Angebot. Unsere Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt (z. B. per E-Mail, schriftlich oder mündlich) und wir die Annahme in Textform bestätigen, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung.
- Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers zu Art, Größe, Zustand und Zugänglichkeit des Objekts. Stellt sich vor Ort heraus, dass diese Angaben wesentlich abweichen (z. B. deutlich größere Mengen bei einer Entrümpelung), werden wir den Auftraggeber informieren und ein angepasstes Angebot unterbreiten. Mehrleistungen führen wir nur nach Zustimmung des Auftraggebers aus.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Kleinreparaturen umfassen ausschließlich einfache Tätigkeiten, die nicht einem zulassungspflichtigen Handwerk vorbehalten sind. Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen sowie sonstige meisterpflichtige Arbeiten führen wir nicht aus.
- Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ermöglicht uns zu den vereinbarten Zeiten den Zugang zum Objekt und zu den betroffenen Flächen und stellt – soweit erforderlich – Schlüssel, Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Auftraggeber weist uns vor Beginn der Arbeiten auf Besonderheiten hin, die für die Ausführung wichtig sind, insbesondere auf empfindliche Oberflächen und Materialien, verdeckt verlaufende Leitungen, Grundstücksgrenzen, Gefahrenstellen und Gegenstände, die nicht verändert oder entfernt werden dürfen.
- Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden (z. B. kein Zugang zum Objekt) und wurde er nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, können wir die entstandenen Anfahrtskosten und den nachweislich entstandenen Aufwand berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
5.1 Reinigung
Wir verwenden handelsübliche, für den jeweiligen Untergrund geeignete Reinigungsmittel. Für Schäden, die darauf beruhen, dass uns empfindliche Oberflächen oder besondere Pflegevorschriften entgegen § 4 Abs. 2 nicht mitgeteilt wurden, haften wir nur im Rahmen von § 10.
5.2 Gartenpflege
Schnittarbeiten an Hecken, Gebüschen und Gehölzen führen wir unter Beachtung von § 39 Bundesnaturschutzgesetz aus; in der Zeit vom 1. März bis 30. September beschränken sich diese auf schonende Form- und Pflegeschnitte. Die Entsorgung von Grünschnitt ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Witterungsbedingte Verschiebungen von Terminen bleiben vorbehalten; wir stimmen einen Ersatztermin zeitnah ab.
5.3 Winterdienst
- Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht ausschließlich für die im Vertrag bezeichneten Flächen, in dem dort vereinbarten Zeitraum (Saison) und Umfang. Einsatzzeiten und zulässige Streumittel richten sich nach der Streupflichtsatzung der jeweiligen Gemeinde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wir werden tätig, wenn Schneefall oder Glätte dies erfordern. Bei andauerndem Schneefall oder anhaltender Eisglätte räumen und streuen wir in zumutbaren Abständen erneut; eine völlige Schnee- und Eisfreiheit zu jedem Zeitpunkt kann nicht geschuldet werden.
- Soweit die Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf uns übertragen wurde, stellen wir den Auftraggeber im Rahmen von § 10 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Räum- und Streupflicht beruhen. Gesetzliche Kontroll- und Überwachungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu räumenden Flächen frei zugänglich sind (z. B. keine parkenden Fahrzeuge oder Hindernisse) und informiert uns unverzüglich über bauliche Veränderungen der Flächen.
5.4 Entrümpelung
- Der Auftraggeber versichert, über die zu räumenden Gegenstände verfügen zu dürfen. Mit Beginn der Räumung gelten alle Gegenstände in den bezeichneten Räumen als zur Entsorgung freigegeben, soweit sie nicht vorher eindeutig gekennzeichnet oder entfernt wurden.
- Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke hat der Auftraggeber vorab zu sichern. Für deren Verlust haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Wir entsorgen über zugelassene Entsorgungsbetriebe nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften. Schadstoffe und Sonderabfälle (z. B. Asbest, Altöl, Farben, Lacke, Chemikalien, Gasflaschen) entsorgen wir nur nach gesonderter Vereinbarung; die Kosten werden gesondert berechnet. Entdecken wir solche Stoffe erst während der Räumung, informieren wir den Auftraggeber.
- Die Übergabe erfolgt besenrein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.5 Hausmeisterservice
Der Umfang regelmäßiger Hausmeisterleistungen (z. B. Kontrollgänge, Mülltonnendienst, Pflege der Außenanlagen) wird in einem Leistungsverzeichnis festgelegt. Darüber hinausgehende Arbeiten werden nach Absprache gesondert berechnet.
§ 6 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise. Zusätzliche Kosten (z. B. Entsorgungsgebühren nach Gewicht oder Volumen, Anfahrt) werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Bei regelmäßigen Leistungen (z. B. Hausmeisterservice, Winterdienst-Saison) können monatliche oder saisonale Abrechnungen vereinbart werden.
- Bei größeren Aufträgen können wir eine angemessene Abschlagszahlung verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart wurde.
- Auf Wunsch weisen wir in der Rechnung die Arbeits- und Fahrtkosten getrennt von Material- und Entsorgungskosten aus, damit Privatkunden die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen können.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 7 Termine und Leistungshindernisse
- Vereinbarte Termine halten wir ein. Ist uns dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Unwetter, Krankheit, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt), nicht möglich, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und stimmen einen neuen Termin ab.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice) laufen für die vereinbarte Dauer. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt eine vereinbarte Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Verlängert sich ein solcher Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit, dann nur auf unbestimmte Zeit; er kann vom Verbraucher danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Winterdienstverträge gelten für die vereinbarte Saison und enden mit deren Ablauf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 9 Abnahme und Mängel
- Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Fertigstellung. Erkennbare Mängel sollen uns möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit wir sie schnell beheben können. Bei Unternehmern sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln bessern wir zunächst nach. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
§ 10 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
- Schäden, die bei der Ausführung der Arbeiten entstehen, sollen uns möglichst sofort, spätestens innerhalb von sieben Tagen in Textform gemeldet werden, damit wir sie prüfen und mit unserer Versicherung abwickeln können. Gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.